Unterhaltsbetrug | Unterhaltsdetektive


Bekommen Sie den Unterhalt, der Ihnen zusteht, oder verschweigt Ihr Ex-Partner sein tatsächliches Einkommen? Zahlen Sie mehr, als Sie eigentlich müssten und können die wahren Lebensumstände des Ex-Partners oder auch des unterhaltsberechtigten Kindes nicht beweisen? Für solche Unklarheiten bei Unterhaltszahlungen bzw. beim konkreten Verdacht des Unterhaltsbetruges sind unsere IHK-zertifizierten Detektive in Bielefeld Ihre kompetenten Ansprechpartner. Wir ermitteln gerichtsverwertbares Beweismaterial zu den tatsächlichen unterhaltsrelevanten Einkommens- und Lebensumständen: 0521 2567 0055.


Falschangabe unterhaltsrelevanter Lebensumstände


Im Jahr 2014 wurden in der Bundesrepublik 385.952 Ehen geschlossen und 166.354 geschieden – das bedeutet eine Scheidungsquote von 43,1 %. Zum Vergleich: Noch im Jahr 1990 waren es unter 30 %, 1970 unter 20 % und 1960 gar nur 10,66 %. Scheidungen sind mittlerweile eine gesellschaftliche Normalität. Die meisten Ehen werden nach 16 oder mehr Jahren gelöst, hinzu kommen unzählige Trennungen aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Mit einer Scheidung scheinen häufig auch der gegenseitige Respekt und die Fürsorge für den Nachwuchs zu schwinden, denn einvernehmliche Trennungen sind wie vierblättrige Kleeblätter – selten, sehr selten. Auch Paare aus Ostwestfalen können ein Lied davon singen.

 

Bei Unterhaltsstreitigkeiten möchten beide Seiten finanziell möglichst gut versorgt sein, was prinzipiell nachvollziehbar und legitim ist. Problematisch wird es, wenn eine der beiden Parteien ihrer Wahrheitspflicht bei der Übermittlung unterhaltsrelevanter Informationen nicht nachkommt und damit die andere Seite übervorteilt. Im Extremfall lebt dadurch einer der beiden Ex-Partner am Existenzminimum, während der oder die andere ein gutes oder gar luxuriöses Leben genießt. Wenn Sie den Verdacht haben, dass es bei der Unterhaltsfestlegung nicht mit rechten Dingen zugeht, dann wenden Sie sich telefonisch oder über das Kontaktformular an die erfahrenen Ermittler unserer Privatdetektei in Bielefeld.


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Was einst Liebe war, schlägt nach vielen Scheidungen in heftige Abneigung, teils sogar regelrechten Hass um. Viele Geschiedene sind weit weniger auf einen fairen Umgang mit dem Ex-Partner bedacht als auf ihre eigenen finanziellen Interessen.

Gerichtsfeste Beweise durch Bielefelder Privatdetektei


Nehmen wir an, Ihr Ex-Partner (ob nun männlich oder weiblich) ist Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig, doch er zahlt den Unterhalt nicht oder nicht in ausreichendem Maß. Nun stellt sich die Frage, ob er wirklich nicht dazu in der Lage ist oder ob er sein tatsächliches Einkommen verschweigt. Möglicherweise hat er eine erhebliche Lohnaufstockung erhalten oder geht einer nicht angemeldeten Beschäftigung (Schwarzarbeit) nach und versäumt – wissentlich oder versehentlich –, dies anzugeben. Im Umkehrfall gibt es genauso Ex-Partner, die mehr Unterhalt erhalten, als ihnen zusteht. So können sich die oben genannten Karrieresprünge und Nebeneinkünfte genauso unterhaltsmindernd auswirken wie beispielsweise eine verschwiegene Erbschaft. Bei Aufnahme einer neuen eheähnlichen Lebensgemeinschaft erlischt der Unterhaltsanspruch meist sogar vollständig, weshalb viele Unterhaltsempfänger diese gravierende Änderung ihrer Lebensumstände verschweigen.

 

Wenn Sie vermuten, dass diese oder andere Faktoren fraglich sind und eine Überprüfung Ihres Ex-Partners erforderlich machen, so übernehmen unsere qualifizierten Privatdetektive in Bielefeld die fallspezifischen Recherchen. In den meisten Fällen bieten sich Observationen des Ex-Partners an, durch die der gerichtsverwertbare Nachweis über die jeweiligen Lebensumstände und Einkommensverhältnisse erbracht werden kann. Wir beraten Sie gern unverbindlich und umfassend zu unseren Möglichkeiten, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-bielefeld.de oder rufen Sie uns an: 0521 2567 0055.