Ermittlungen bei Stalking


Opfer von Stalking (rechtlich Nachstellung gemäß § 238 StGB) wissen oft nicht, wie sie sich zur Wehr setzen können. Die Polizei weist sie aus Mangel an Beweisen ab und auch Anwälte sind nicht in der Lage, zielführende zivilrechtliche Maßnahmen einzuleiten, wenn sie die Nachstellungsdelikte nicht nachweisen können. Unsere IHK-zertifizierten Privatdetektive in Bielefeld schaffen Abhilfe, indem sie die Täter durch Observationen oder auch legendierte Fallen gerichtsfest überführen: 0521 2567 0055.


Angesichts der häufig gravierenden Folgen von Stalking ist die frühzeitige Bekämpfung ein Muss.


Stalking ist inzwischen ein weit verbreitetes Problem, das die Opfer in ihrer Lebensqualität massiv beeinträchtigt. Je nach krimineller Energie des Täters ist nicht nur mit Nachstellungen, unerwünschten Telefonanrufen, SMS oder Mails zu rechnen, sondern auch mit Bedrohungen bis hin zur Körperverletzung. Die Folgen daraus können Depressionen, Angstzustände und letztlich sogar Isolation sein, weil sich die Betroffenen nicht mehr aus den eigenen vier Wänden trauen.

 

Der Tatbestand des Stalkings wird von der Polizei leider eher stiefmütterlich behandelt. Zum einen, weil die Polizeikräfte personell seit Jahren unterbesetzt sind, zum anderen, weil in den Köpfen der Verantwortlichen augenscheinlich noch nicht angekommen ist, dass Stalking eine Straftat nach § 238 StGB darstellt. Selbst in den polizeilichen Kriminalitätsstatistiken (PKS) findet diese Deliktart kaum Erwähnung. Unsere erfahrene Privatdetektei in Bielefeld hingegen ist mit dieser sehr persönlichen Thematik bestens vertraut und hilft den Betroffenen durch die Überführung des Täters, in ein normales und unbeschwertes Leben zurückzufinden. Lassen Sie sich von uns eingehend und unverbindlich beraten. Senden Sie uns dazu eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-bielefeld.de oder rufen Sie uns an.


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Häufig handelt es sich bei Stalkern um Ex-Partner, die nicht in der Lage sind, die Trennung zu verarbeiten und ihr Leben vernünftig weiterzuleben.

Vorgehensweisen der Täter und Gegenmaßnahmen unserer Bielefelder Detektei


Viele Stalker gehen recht subtil vor: Ständiges Hinterherlaufen und Beobachten des Opfers, Blumensträuße, Liebesbriefe, Anrufe oder Nachrichten über Smartphone und E-Mail – das alles erscheint eher harmlos, ist es aber nicht, weil diese Aktionen Ausdruck einer oft gefährlichen Obsession sind. Das Opfer kann keinen Schritt mehr tun, den der Stalker nicht bemerken würde; die Betroffenen fühlen sich somit unentwegt verfolgt. Andere Täter gehen sogar noch penetranter vor: Warenbestellungen auf den Namen des Opfers, nächtlicher Telefon- oder Türklingelterror, Drohbriefe und tätliche Angriffe.

 

Ist der Stalker bekannt bzw. besteht ein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person, so liegt in der Observation desjenigen ein probates Mittel, um seine Taten nachzuweisen und ihn zu überführen. Ist der Täter jedoch ein Unbekannter, so können unsere Bielefelder Detektive natürlich nicht den Stalker selbst observieren, sondern folgen dem Opfer, um festzustellen, wer sich auffallend nähert oder sich ohne ersichtlichen Grund und ungewöhnlich lange bzw. regelmäßig in der Umgebung des Wohn- oder Arbeitsortes aufhält. In beiden Fallkonstellationen dokumentieren unsere IHK-zertifizierten Fachermittler die gewonnenen Erkenntnisse in gerichtsverwertbarer Form. Gern erläutern wir Ihnen unverbindlich die möglichen Maßnahmen zu Ihrem speziellen Fall. Unsere Detektive und Detektivinnen sind darin geschult, diskret und taktvoll mit dieser sensiblen Problematik umzugehen. Selbstverständlich können Sie Ihren Fall je nach Präferenz mit einer männlichen oder weiblichen Ermittlungskraft besprechen. Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0521 2567 0055.